Alltagsbegleitung – Spaziergang und Begleitung im Alltag

Alltagsbegleitung

Mehr Lebensqualität durch würdevolle Begleitung im Alltag: gemeinsame Spaziergänge, Gespräche, Gedächtnis- und Aktivierungsübungen, Unterstützung bei Terminen und Struktur im Tagesablauf. Unsere Alltagsbegleitung fördert Selbstständigkeit und soziale Teilhabe – individuell, zuverlässig und nah am Menschen.
Die Leistungen orientieren sich an den Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Hinweis: Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 sind Einsätze in der Regel über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechenbar (aktuell 131 € mtl.; abhängig von Kasse/Landesrecht). Des Weiteren können bis zu 40% der Pflegesachleistungen verwendet werden. Dies beträgt bei einem Pflegegrad 2 bis zu 318 € monatlich, sowie bei Pflegegrad 3 bis zu 598 €. Wir beraten Sie gern.

Schwerpunkte der Alltagsbegleitung

• Begleitung & Gesprächspartner im Alltag
• Gemeinsame Aktivitäten (Spaziergänge, Spiele, Vorlesen, Biografiearbeit)
• Kognitive Aktivierung & Orientierung (Tagesstruktur, Termine, Erinnerungshilfen)
• Unterstützung bei Teilhabe (Besuche, Veranstaltungen, Einkäufe)
• Organisation im Alltag (Post, Ablage, Telefon/Online)
• Leichte Haushaltsunterstützung begleitend (kein Pflegedienst/keine Behandlungspflege)

Ihre Vorteile

• Feste Bezugspersonen & verlässliche Zeiten
• Individueller Begleit- und Aktivierungsplan
• Entlastung der Angehörigen
• Flexible Einsätze – auch kurzfristig
• Transparente Abrechnung & Unterstützung bei der Kostenklärung

Einsatzgebiet

Mönchengladbach, Heinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Geilenkirchen, Wegberg, Wassenberg, Linnich und Umgebung.

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Häufige Fragen (FAQ)

1. Was bedeutet Alltagsbegleitung?

Wertschätzende Begleitung im Alltag: Gespräche, Aktivierung, Orientierung, Begleitung zu Terminen und Förderung sozialer Teilhabe.

2. Worin unterscheidet sich Alltagsbegleitung von Pflege?

Alltagsbegleitung umfasst keine Grund- oder Behandlungspflege. Im Fokus stehen Begleitung, Struktur und Teilhabe, nicht pflegerische Tätigkeiten.

3. Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5. Die Leistungen entlasten Angehörige und stärken Selbstständigkeit.

4. Wie wird finanziert?

In der Regel über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) in Höhe von 131 € mtl.; je nach Kasse sind weitere Umwidmungen möglich.

5. Benötige ich einen anerkannten Anbieter?

Für die Abrechnung über die Pflegekasse ist i. d. R. ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter erforderlich.

6. Welche Aktivitäten sind typisch?

Spaziergänge, Spiele, Vorlesen, Erinnerungsarbeit, Terminbegleitung, Gespräche, Strukturierung des Tages.

7. Unterstützen Sie bei Demenz?

Ja, mit strukturierenden Impulsen, Gedächtnistraining und ruhiger, zugewandter Begleitung.

8. Sind auch Ausflüge möglich?

Im individuell vereinbarten Rahmen ja (z. B. Café, Park, Besuch). Sicherheit und Machbarkeit stehen im Vordergrund.

9. Gibt es feste Zeitblöcke?

Üblich sind Einsätze ab 60–90 Minuten. Wir planen nach Bedarf und Verfügbarkeit.

10. Kommt eine feste Bezugsperson?

Wir setzen auf Kontinuität durch feste Bezugspersonen; Vertretungen sind bei Urlaub/Krankheit möglich.

11. Wie läuft die Abstimmung mit Angehörigen?

Transparente Kommunikation, Abstimmung über Ziele, Zeiten und Dokumentation – ein fester Ansprechpartner.

12. Was ist ausgeschlossen?

Körperbezogene Pflegehandlungen und medizinische Behandlungspflege – diese erbringt der Pflegedienst.

13. Wie funktioniert die Abrechnung?

Direkt mit der Pflegekasse (bei Anerkennung) oder per Kostenerstattung gegen Rechnung/Quittung.

14. Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?

Nicht genutzte Mittel können i. d. R. bis 30.06. des Folgejahres übertragen werden (gesetzliche Regelungen beachten).

15. Sind kurzfristige Termine möglich?

Nach Verfügbarkeit ja. Rufen Sie uns an – wir prüfen freie Zeitfenster schnell.