

Wertschätzende Begleitung im Alltag – für mehr Sicherheit, Struktur und Lebensqualität. Wir unterstützen bei der Tagesgestaltung, aktivieren kognitive Fähigkeiten, begleiten zu Terminen und sind einfach da: mit Zeit, Gesprächen und Zuverlässigkeit.
Unsere Leistungen orientieren sich an den Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (Betreuungs- und Entlastungsleistungen). Hinweis: Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 sind Einsätze in der Regel über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechenbar (aktuell 131 € monatlich, abhängig von Kasse/Landesrecht). Des Weiteren können bis zu 40% der Pflegesachleistungen verwendet werden. Dies beträgt bei einem Pflegegrad 3 bis zu 598 € monatlich. Wir beraten Sie gern.
• Individuelle Betreuung & Gesprächsbegleitung
• Kognitive Aktivierung (Erinnerung, Spiele, Vorlesen)
• Tagesstruktur & Orientierung (Planung, Termine, Medikamente erinnern)
• Begleitung zu Arzt-, Therapie- & Behördenterminen
• Spaziergänge & soziale Teilhabe fördern
• Unterstützung bei Organisation & Alltag (Post, Ablage, Telefon/Online)
• Entlastung der Angehörigen (Aufsicht, Beaufsichtigung)
• Leichte Haushaltstätigkeiten im Rahmen der Betreuung (kein Pflegedienst)
• Feste Bezugspersonen & verlässliche Termine
• Einfühlsame, würdevolle Begleitung
• Individueller Betreuungsplan nach Bedarf
• Transparente Abstimmung mit Angehörigen
• Flexible Einsätze – auch kurzfristig möglich
• Unterstützung bei Klärung der Kostenübernahme
Mönchengladbach, Heinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Geilenkirchen, Wegberg, Wassenberg, Linnich und Umgebung.
Alltagsnahe Unterstützung: Gespräche, Aktivierung, Begleitung, Orientierung, Beaufsichtigung und soziale Teilhabe – keine Grund- oder Behandlungspflege.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5. Die Leistungen entlasten Angehörige und fördern Selbstständigkeit.
In der Regel über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) in Höhe von 131 € mtl. Je nach Kasse sind weitere Umwidmungen möglich.
Für die Abrechnung über die Pflegekasse ist i. d. R. ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter erforderlich.
Grundpflege (z. B. Körperpflege, An-/Ausziehen) und medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamente richten) – dies leisten Pflegedienste.
Üblich sind Einsätze ab 60–90 Minuten. Wir planen individuell nach Bedarf und Verfügbarkeit.
Ja, wir setzen auf Kontinuität. Vertretungen sind bei Urlaub/Krankheit möglich.
Ja, mit strukturierenden Angeboten, Gedächtnis- und Biografiearbeit sowie ruhiger Begleitung im Alltag.
Gern. Wir fördern Mobilität und soziale Teilhabe im vereinbarten Rahmen.
Je nach Anerkennung: direkt mit der Pflegekasse oder per Kostenerstattung gegen Rechnung. Wir erklären den für Sie passenden Weg.
Nicht ausgeschöpfte Budgets können i. d. R. bis 30.06. des Folgejahres übertragen werden (gesetzliche Regelungen beachten).
Leistungspläne, Dokumentation, feste Ansprechpartner; Daten- und Schlüsselschutz nach DSGVO und klaren Prozessen.
Nach Verfügbarkeit ja. Rufen Sie uns an – wir prüfen schnell mögliche Termine.