Betreuung Alltagshilfe Seniorenbegleitung

Betreuung

Wertschätzende Begleitung im Alltag – für mehr Sicherheit, Struktur und Lebensqualität. Wir unterstützen bei der Tagesgestaltung, aktivieren kognitive Fähigkeiten, begleiten zu Terminen und sind einfach da: mit Zeit, Gesprächen und Zuverlässigkeit.
Unsere Leistungen orientieren sich an den Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (Betreuungs- und Entlastungsleistungen). Hinweis: Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 sind Einsätze in der Regel über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechenbar (aktuell 131 € monatlich, abhängig von Kasse/Landesrecht). Des Weiteren können bis zu 40% der Pflegesachleistungen verwendet werden. Dies beträgt bei einem Pflegegrad 3 bis zu 598 € monatlich. Wir beraten Sie gern.

Unsere Leistungen

• Individuelle Betreuung & Gesprächsbegleitung
• Kognitive Aktivierung (Erinnerung, Spiele, Vorlesen)
• Tagesstruktur & Orientierung (Planung, Termine, Medikamente erinnern)
• Begleitung zu Arzt-, Therapie- & Behördenterminen
• Spaziergänge & soziale Teilhabe fördern
• Unterstützung bei Organisation & Alltag (Post, Ablage, Telefon/Online)
• Entlastung der Angehörigen (Aufsicht, Beaufsichtigung)
• Leichte Haushaltstätigkeiten im Rahmen der Betreuung (kein Pflegedienst)

Ihre Vorteile

• Feste Bezugspersonen & verlässliche Termine
• Einfühlsame, würdevolle Begleitung
• Individueller Betreuungsplan nach Bedarf
• Transparente Abstimmung mit Angehörigen
• Flexible Einsätze – auch kurzfristig möglich
• Unterstützung bei Klärung der Kostenübernahme

Einsatzgebiet

Mönchengladbach, Heinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Geilenkirchen, Wegberg, Wassenberg, Linnich und Umgebung.

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Häufige Fragen (FAQ)

1. Was umfasst die Betreuung nach § 45a SGB XI?

Alltagsnahe Unterstützung: Gespräche, Aktivierung, Begleitung, Orientierung, Beaufsichtigung und soziale Teilhabe – keine Grund- oder Behandlungspflege.

2. Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5. Die Leistungen entlasten Angehörige und fördern Selbstständigkeit.

3. Wie wird die Betreuung finanziert?

In der Regel über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) in Höhe von 131 € mtl. Je nach Kasse sind weitere Umwidmungen möglich.

4. Brauche ich einen anerkannten Anbieter?

Für die Abrechnung über die Pflegekasse ist i. d. R. ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter erforderlich.

5. Welche Tätigkeiten sind ausgeschlossen?

Grundpflege (z. B. Körperpflege, An-/Ausziehen) und medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamente richten) – dies leisten Pflegedienste.

6. Gibt es feste Zeitblöcke?

Üblich sind Einsätze ab 60–90 Minuten. Wir planen individuell nach Bedarf und Verfügbarkeit.

7. Kommt eine feste Bezugsperson?

Ja, wir setzen auf Kontinuität. Vertretungen sind bei Urlaub/Krankheit möglich.

8. Unterstützen Sie Menschen mit Demenz?

Ja, mit strukturierenden Angeboten, Gedächtnis- und Biografiearbeit sowie ruhiger Begleitung im Alltag.

9. Begleiten Sie zu Terminen und Spaziergängen?

Gern. Wir fördern Mobilität und soziale Teilhabe im vereinbarten Rahmen.

10. Wie läuft die Abrechnung?

Je nach Anerkennung: direkt mit der Pflegekasse oder per Kostenerstattung gegen Rechnung. Wir erklären den für Sie passenden Weg.

11. Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?

Nicht ausgeschöpfte Budgets können i. d. R. bis 30.06. des Folgejahres übertragen werden (gesetzliche Regelungen beachten).

12. Wie sichern Sie Qualität und Datenschutz?

Leistungspläne, Dokumentation, feste Ansprechpartner; Daten- und Schlüsselschutz nach DSGVO und klaren Prozessen.

13. Gibt es kurzfristige Einsätze?

Nach Verfügbarkeit ja. Rufen Sie uns an – wir prüfen schnell mögliche Termine.