

Zuverlässige Unterstützung im Alltag – von Reinigung, Wäsche und Einkäufen bis hin zur Begleitung zu Terminen. Unsere Leistungen orientieren sich an den Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (Betreuungs- und Entlastungsleistungen). Je nach Anerkennung und Landesvorgaben können Einsätze ggf. über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (125 € monatlich) sowie über Umwidmungen finanziert werden. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten in NRW.
• Wohnung reinigen (Staubwischen, Saugen, Wischen)
• Küche & Bad oberflächlich reinigen
• Geschirr/Spülmaschine, Müllentsorgung
• Wäsche waschen, falten, ggf. bügeln
• Bettwäsche wechseln, Betten herrichten
• Einkäufe & Besorgungen (z. B. Rezepte, Apotheke)
• Begleitung zu Arzt-, Therapie- & Behördenterminen
• Spaziergänge & soziale Teilhabe fördern
• Mahlzeiten vorbereiten (kein Pflegedienst/keine Behandlungspflege)
• Organisation & Struktur im Haushalt (Post, Termine, Ablage)
• Fester Ansprechpartner & verlässliche Zeiten
• Individueller Leistungsplan nach Bedarf
• Kurzfristige Einsätze möglich
• Diskret, wertschätzend & sorgfältig
• Transparente Abrechnung & faire Konditionen
• Auf Wunsch Unterstützung bei der Klärung der Kostenübernahme
Mönchengladbach, Heinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Geilenkirchen, Wegberg, Wassenberg, Linnich und Umgebung.
Alltagsnahe Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Haushalt, bei der Tagesstruktur und sozialen Teilhabe unterstützen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5. Die Leistungen entlasten pflegende Angehörige und fördern Selbstständigkeit.
In der Regel über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (125 € monatlich). Zusätzlich sind ggf. Umwidmungen aus Sachleistungen oder Verhinderungspflege möglich – abhängig von Kasse und Rechtslage.
Für die Abrechnung über die Pflegekasse ist in der Regel ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter erforderlich. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Betreuung: z. B. Begleitung, Beschäftigung, Gespräche, Aktivierung. Entlastung: haushaltsnahe Unterstützung wie Reinigung, Wäsche, Einkaufen, Organisation.
Haushalt (Reinigen, Einkaufen, Wäsche), Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei Tagesstruktur und sozialer Teilhabe.
Grundpflege (z. B. Waschen, Anziehen) und medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamente richten) gehören nicht dazu und werden durch Pflegedienste erbracht.
Entweder direkte Abrechnung mit der Pflegekasse (bei Anerkennung) oder Kostenerstattung gegen Rechnung/Quittung. Details stimmen wir vorab ab.
Der Entlastungsbetrag steht grundsätzlich mit Pflegegrad zu; manche Kassen wünschen vorab Informationen oder Kostenzusagen. Wir unterstützen bei der Klärung.
Nicht genutzte Beträge können i. d. R. bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen.
Wir bemühen uns um feste Bezugspersonen für Vertrauen und Kontinuität. Vertretungen sind bei Urlaub/Krankheit möglich.
Üblich sind Einsätze ab 60–90 Minuten. Wir planen bedarfsgerecht und sprechen Zeitfenster individuell ab.
Ja. Wir bieten verlässliche Regeltermine und – wenn es eilt – nach Verfügbarkeit kurzfristige Unterstützung.
Ja, Besorgungen gehören zu den typischen Entlastungsleistungen. Wir stimmen den Ablauf (Barzahlung, Vorauslage, Belege) transparent mit Ihnen ab.
Schlüssel werden dokumentiert und sicher verwahrt. Persönliche Daten behandeln wir vertraulich und entsprechend der DSGVO.