Haushaltshilfe bezieht ein Bett; Senior sitzt im Hintergrund

Haushaltshilfe

Zuverlässige Unterstützung im Alltag – von Reinigung, Wäsche und Einkäufen bis hin zur Begleitung zu Terminen. Unsere Leistungen orientieren sich an den Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (Betreuungs- und Entlastungsleistungen). Je nach Anerkennung und Landesvorgaben können Einsätze ggf. über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (125 € monatlich) sowie über Umwidmungen finanziert werden. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten in NRW.

Unsere Leistungen

• Wohnung reinigen (Staubwischen, Saugen, Wischen)
• Küche & Bad oberflächlich reinigen
• Geschirr/Spülmaschine, Müllentsorgung
• Wäsche waschen, falten, ggf. bügeln
• Bettwäsche wechseln, Betten herrichten
• Einkäufe & Besorgungen (z. B. Rezepte, Apotheke)
• Begleitung zu Arzt-, Therapie- & Behördenterminen
• Spaziergänge & soziale Teilhabe fördern
• Mahlzeiten vorbereiten (kein Pflegedienst/keine Behandlungspflege)
• Organisation & Struktur im Haushalt (Post, Termine, Ablage)

Ihre Vorteile

• Fester Ansprechpartner & verlässliche Zeiten
• Individueller Leistungsplan nach Bedarf
• Kurzfristige Einsätze möglich
• Diskret, wertschätzend & sorgfältig
• Transparente Abrechnung & faire Konditionen
• Auf Wunsch Unterstützung bei der Klärung der Kostenübernahme

Einsatzgebiet

Mönchengladbach, Heinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Geilenkirchen, Wegberg, Wassenberg, Linnich und Umgebung.

Jetzt Beratung sichern

Häufige Fragen (FAQ)

1. Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI?

Alltagsnahe Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Haushalt, bei der Tagesstruktur und sozialen Teilhabe unterstützen.

2. Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5. Die Leistungen entlasten pflegende Angehörige und fördern Selbstständigkeit.

3. Wie werden die Leistungen finanziert?

In der Regel über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (125 € monatlich). Zusätzlich sind ggf. Umwidmungen aus Sachleistungen oder Verhinderungspflege möglich – abhängig von Kasse und Rechtslage.

4. Brauche ich einen anerkannten Anbieter?

Für die Abrechnung über die Pflegekasse ist in der Regel ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter erforderlich. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland.

5. Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Entlastung?

Betreuung: z. B. Begleitung, Beschäftigung, Gespräche, Aktivierung. Entlastung: haushaltsnahe Unterstützung wie Reinigung, Wäsche, Einkaufen, Organisation.

6. Welche Tätigkeiten sind typischerweise enthalten?

Haushalt (Reinigen, Einkaufen, Wäsche), Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei Tagesstruktur und sozialer Teilhabe.

7. Was ist ausgeschlossen?

Grundpflege (z. B. Waschen, Anziehen) und medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamente richten) gehören nicht dazu und werden durch Pflegedienste erbracht.

8. Wie läuft die Abrechnung?

Entweder direkte Abrechnung mit der Pflegekasse (bei Anerkennung) oder Kostenerstattung gegen Rechnung/Quittung. Details stimmen wir vorab ab.

9. Muss ich vorher einen Antrag stellen?

Der Entlastungsbetrag steht grundsätzlich mit Pflegegrad zu; manche Kassen wünschen vorab Informationen oder Kostenzusagen. Wir unterstützen bei der Klärung.

10. Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn er nicht genutzt wird?

Nicht genutzte Beträge können i. d. R. bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen.

11. Kommt immer dieselbe Betreuungsperson?

Wir bemühen uns um feste Bezugspersonen für Vertrauen und Kontinuität. Vertretungen sind bei Urlaub/Krankheit möglich.

12. Gibt es eine Mindestdauer pro Einsatz?

Üblich sind Einsätze ab 60–90 Minuten. Wir planen bedarfsgerecht und sprechen Zeitfenster individuell ab.

13. Sind kurzfristige oder regelmäßige Termine möglich?

Ja. Wir bieten verlässliche Regeltermine und – wenn es eilt – nach Verfügbarkeit kurzfristige Unterstützung.

14. Unterstützen Sie beim Einkauf und bei Rezept-/Apothekenwegen?

Ja, Besorgungen gehören zu den typischen Entlastungsleistungen. Wir stimmen den Ablauf (Barzahlung, Vorauslage, Belege) transparent mit Ihnen ab.

15. Wie wird Datenschutz und Schlüsselhandhabung geregelt?

Schlüssel werden dokumentiert und sicher verwahrt. Persönliche Daten behandeln wir vertraulich und entsprechend der DSGVO.