Betreuungskraft (m/w/d) nach § 45a SGB XI
Einsatzgebiet: Kreis Heinsberg
1x Kreis Heinsberg
1x Mönchengladbach
Du möchtest Menschen im Alltag unterstützen und suchst eine sinnvolle Tätigkeit mit fairer Bezahlung?
Das bieten wir Dir
- 17,00 € Stundenlohn
- Minijob
- Flexible Arbeitszeiten
- Eigenverantwortliches Arbeiten
- Ein wertschätzendes und familiäres Team
- Eine sinnvolle Tätigkeit, bei der Du Menschen den Alltag erleichterst
Deine Aufgaben
- Alltagsbegleitung: Begleitung bei Spaziergängen, Arztbesuchen, kleinere Besorgungen, sowie Unterstützung bei Freizeitaktivitäten
- Soziale Betreuung: Zeit für Gespräche, gemeinsame Spiele, oder andere aktivierende Beschäftigungen zur Förderung des Wohnbefindens
- Entlastung von Angehörigen: Unterstützung von Menschen mit Handicap im Alltag
Das solltest Du mitbringen
- Führerschein Klasse B (zwingend erforderlich)
- Zuverlässigkeit und Freundlichkeit
- Freude am Umgang mit Menschen
- Selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise
Voraussetzungen für die Tätigkeit
Für die Abrechnung der hauswirtschaftlichen Leistungen mit den Pflegekassen ist eine der folgenden Voraussetzungen erforderlich:
- eine anerkannte Qualifikation im Pflege- oder Betreuungsbereich oder
- eine anerkannte Qualifikation im hauswirtschaftlichen Bereich oder
- die Bereitschaft, die gesetzlich vorgeschriebene 40-stündige Basisqualifizierung zu absolvieren, falls die entsprechende Ausbildung noch nicht vorliegt. Diese Schulung kann selbstverständlich auch nachgeholt werden.
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Mail: info@knur24.de
Tel.: 0163-0094949